§ 1 Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Nachweis-oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit Verkäufer, Pächter oder Vermieter oder deren Stellvertretern einer von F. Fuhrmann Immobilien e.K. angebotenen Immobilie, kommt der Maklervertrag mit dem Miet-, Pacht- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 Haftung
Die von F. Fuhrmann Immobilien e.K. gelieferten Angaben zum Objekt basieren auf Angaben von Verkäufer und Vermieter.
F. Fuhrmann Immobilien e.K. kann deshalb trotz großer Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Daten keine Haftung für deren Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernehmen. Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu prüfen. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Offerten der Objekte sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten.
§ 3 Doppeltätigkeit
F. Fuhrmann Immobilien e.K. behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
§ 4 Maklercourtage
Die Maklercourtage ist verdient und fällig, sobald durch unsere Tätigkeit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Abschluss gekommen ist.
Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Verhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mit ursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.
Bei Abschluss eines
1. Kaufvertrages einer ETF, EFH oder RH: 6,2% (incl. MwSt.) der notariellen Kaufpreissumme, zahlbar hälftig von Käufer & Verkäufer (50/50).
2. Kaufvertrages eines MFH: 6,2% (inkl. MwSt.) der notariellen Kaufpreissumme, zahlbar zu 100% von Käufer.
3. Wohnraummietvertrages: 2,38 (incl. MwSt.) Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Netto-Kaltmiete vom Auftraggeber
bei Beauftragung durch den Mieter
4. Gewerbemietvertrages mit
– bis zu 3 Jahren Vertragslaufzeit, 2 Bruttomieten zzgl. MwSt.
– über 3 Jahren Vertragslaufzeit, 3 Bruttomieten zzgl. MwSt.
§ 5 Notarielle Beurkundung / Abschluss Miet- oder Pachtvertrag
F. Fuhrmann Immobilien e.K. hat Anspruch auf Anwesenheit bei Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
§ 6 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind vertraulich und ausschließlich für den Gebrauch des Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von F. Fuhrmann Immobilien e.K. die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt er Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die Provision zzgl. MwSt. zu entrichten.
§ 7 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma F. Fuhrmann Immobilien e.K.
innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder per Mail unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren.
Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder Mail.
Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
§ 8 Aufwendungsersatz
F. Fuhrmann Immobilien e.K. hat Anspruch auf Ersatz aller nachgewiesenen Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, z.B. für Werbung und Kommunikation, Exposé Erstellung, Reisekosten und Spesen. Der Aufwendungsersatz ist mit der Beendigung des hier zugrunde liegenden Auftrages fällig, jedoch nur dann vom Auftraggeber zu zahlen, wenn die Beendigung des Auftrages im Nichterfolgsfalle, d.h. ohne Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über das Auftragsobjekt, durch den Auftragsgeber zu vertreten ist.
§ 9 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen von mit F. Fuhrmann Immobilien e.K. geschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit
§ 10 Datenschutz
Alle personen- und objektbezogene Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrages verwendet. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
§ 11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen
und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz von F. Fuhrmann Immobilien e.K. Hamburg vereinbart.